ISO 14001 – Das alte Problem mit der Ermittlung und Überwachung der Rechtspflichten endlich gelöst!

Eines der größten Probleme bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen, ob gemäß ISO 14001 oder EMAS, bestand in der Vergangenheit in der Ermittlung der relevanten Rechtsvorschriften. Die Firma AHORN Rechtspflichtenservice GmbH hat dieses Problem mit dem bahnbrechenden Dienstleistungspaket U-REX auf geniale Art gelöst. Dabei handelt es sich um eine Checkliste, die in einfachen Worten die jeweils relevanten Rechtspflichten enthält. Die Checkliste erscheint jeden Monat neu. Sie spricht die verantwortlichen Funktionen bis hinunter zur operativen Ebene an und enthält jeweils nur ca. 6 verschiedene Rechtspflichten. Sie kann damit in wenigen Minuten pro Monat abgearbeitet werden. Weiterlesen

Nichtanwendung der KAS 25 in Bayern

Wie jetzt bekannt wurde wird die KAS 25 „Leitfaden -Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ in Bayern nicht angewandt.

Es hat sich herausgestellt, dass die dort angegebenen Einstufungen derart streng waren, dass selbst eine Reihe von Wertstoffhöfen den Regeln der Störfall-Verordnung hätten unterworfen werden müssen. Bereits im Februar 2013 gab es dazu eine interne Mitteilung des Bayerischen Umweltministeriums, in der die Aussetzung des Vollzugs verkündet wurde ((E-Mail des StMUG vom 11.02.2013, Az: 75d-U8702.3-2012/13-4).

Dies befreit die Betriebe der Entsorgungswirtschaft vor erheblichen Aufwendungen.