FAQ’s

Generell ist es für jedes Unternehmen empfehlenswert ein Rechtskataster zu führen und die daraus resultierenden Rechtspflichten intern zu delegieren und nachweislich zu kontrollieren.

Bezieht man sich auf die ISO Normen 9001, 14001 oder auch 45001 so ist lediglich von der „Ermittlung der bindenden Verpflichtungen“ die Rede. Das ist jedoch so zu verstehen, dass diese Unternehmen ermitteln müssen von welchen Vorschriften sie getroffen sind. Die Ermittlung der bindenden Verpflichtungen ist entsprechend einer Ermittlung der für das Unternehmen relevanten Rechtspflichten aus Gesetzen und Vorschriften gleichzusetzen.

Dass ein Unternehmer weiß welche Gesetze und Vorschriften er einhalten muss ist darüber hinaus eine generell wichtige Maßnahme und sollte auch unabhängig von einer Zertifizierung erfolgen.

Ein Rechtskataster sollte neben einer Auflistung der für ein Unternehmen/Organisation relevanten Gesetze, Vorschriften und Regelwerke auch die herausgearbeiteten Rechtspflichten enthalten.

Viele Rechtskataster sind lediglich Auflistungen von Gesetzen, die für ein Unternehmen relevant sind. In einem Rechtspflichtenkataster sind darüber hinaus alle betriebsrelevanten Rechtspflichten herausgearbeitet. So umfasst eine Gesetzesliste für die Bereiche Umwelt und Arbeitssicherheit um die 100 Gesetze, Verordnungen und Regelwerke. Die daraus resultierenden Rechtspflichten belaufen sich je nach Unternehmen und dessen Tätigkeit dann schnell auf 1.000 oder mehr.

Neben dem Wissen um die Rechtspflichten, die ein Unternehmen oder eine Organisation betreffen, ist vor allem der Nachweis und die Kontrolle der Umsetzung wichtig und erforderlich. Nur mit dieser Dokumentation kann ein Unternehmer im Schadensfall nachweisen, dass Rechtspflichten erkannt, die Einhaltung umgesetzt und regelmäßig geprüft wird.

Die Kontrollfunktion, ob Rechtspflichten im Unternehmen eingehalten werden obliegt immer der Geschäftsleitung. Diese ist entsprechend bei Vorfällen im Unternehmen haftbar.

Die Überwachung und Kontrolle der Rechtspflichten werden in Unternehmen in der Regel an die Führungskräfte einzelner Abteilungen oder Bereiche delegiert. Die Kontrollfunktion, dass diese Aufgabe von den Führungskräften wahrgenommen und umgesetzt wird, liegt im letzten Schritt jedoch immer bei der Geschäftsleitung, die auch vollumfänglich haftet.

Es gibt mehr als 5.500 umweltrelevante Vorschriften aus EU, Bund und den Bundesländern. Es ist im praktischen Leben weder wirtschaftlich noch praktisch möglich, jede einzelne dieser Vorschriften konsequent und bewusst umzusetzen, zu kontrollieren und zu überwachen.

Wir wollen es unbedingt vermeiden, dass in U-REX Rechtspflichten aufgeführt werden, die im Unternehmen nicht umgesetzt werden können. Dadurch beständen das Risiko und die Gefahr, dass im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls die verantwortlichen Personen wegen vorsätzlichen Handelns bzw. Nichthandelns belangt werden und unter Umständen ein Versicherungsschutz nicht mehr gegeben sein könnte!

Wir gehen mit U-REX den Weg, zunächst nur die wesentlichen Vorschriften abzubilden. Dabei ist es uns sehr wichtig, dass die Umsetzung in den Unternehmen mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Aufnahme der Rechtspflichten aus allen Vorschriften erfolgt immer mit der Prüfung einer wirtschaftlichen und praktischen Umsetzbarkeit. Wir wollen unseren Kunden darin unterstützen, ihre Unternehmen erfolgreich und rechtskonform zu führen. Es ist nicht unsere Absicht, unsere Kunden mit Rechtspflichten, die in der Praxis nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar sind, in Schwierigkeiten zu bringen.

Die Inhalte der U-REX-Checkliste haben empfehlenden Charakter und sind somit als Empfehlungen zu betrachten. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie die Checklisten in den Unternehmen genutzt und umgesetzt werden. Daher ist eine Haftung, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ausgeschlossen.

Die U-REX- und A-REX-Checklisten werden mit Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein erstellt. Eine Haftung, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, wird ausgeschlossen.

Ja, Genehmigungen wie zum Beispiel BImSchG-Genehmigungen oder wasserrechtliche Erlaubnisse sind wichtige behördliche und betriebsspezifische Vorgaben und werden in U-REX abgebildet.

Die U-REX-Checklisten werden monatlich in Form von pdf-Dateien an die Kunden verschickt.

Ja. U-REX kann für alle Arten von Unternehmen, die von umweltrechtlichen Pflichten getroffen sind erstellt werden.

Die U-REX-Checklisten werden in Absprache mit den Kunden von der Geschäftsleitung bis in die operativer Ebene erstellt. Dies sind in der Regel der oder die Vorstände oder Geschäftsführer, Werkleiter, Betriebsleiter, Bereichsleiter, Abteilungsleiter, Gruppenleiter, Meister bis hin zu Vorarbeitern.

Die U-REX-Checklisten werden monatlich neu erstellt. Neue Vorschriften aus dem zurückliegenden Monat fließen zeitnah in die Checklisten ein.