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Verkauf und Rücknahme von Batterien

Was genau ist eine Batterie?

Batterien im Sinne des Batteriegesetzes sind Energiequellen, die aus einer oder mehreren Zellen bestehen und wiederaufladbar oder nicht wiederaufladbar sind. Ein wichtiges Merkmal von Batterien ist, dass die Speicherung und Freigabe von Strom durch die unmittelbare Umwandlung chemischer Energie erfolgt, damit fallen Kondensatoren nicht in den Geltungsbereich des BattG. Der im Sprachgebrauch gängige Begriff des Akkumulators findet sich im BattG nicht, diese zählen zu den wiederaufladbaren Batterien.

Zwischen welchen Batterietypen wird unterschieden?

Generell werden Batterien nach deren Verwendungszweck unterschieden.

  • Gerätebatterien: Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Typische Vertreter sind die Batterietypen, die im Einzelhandel verkauft werden, wie Knopfzellen, Mignon (AA), Baby (C), Mono (D), 9V Block sowie alle Batterien, die in Geräten verbaut sind und vom Verbraucher selbst aus diesen entnommen werden können.
  • Fahrzeugbatterien: Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind, im Sprachgebrauch auch als Starterbatterie bezeichnet.
  • Industriebatterien: Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind.
  • Batterien, die sich nicht eindeutig einer der Kategorie zuordnen lassen, werden wie Industriebatterien gehandhabt.
Inverkehrbringung von Batterien – was ist zu beachten?

Wer in Deutschland Batterien auf den Markt bringt, muss sich vorher bei der Stiftung „elektro altgeräte-register“ (ear) mit Marke und Batterieart registrieren. Der Inverkehrbringer ist zudem für die Rücknahme und ordnungsgemäßen Entsorgung der Altbatterien verantwortlich. Handelt es sich um Gerätebatterien, muss im Rahmend es Registrierungsverfahrens die Beteiligung an einem genehmigten Eigenrücknahmesystem nachgewiesen werden. Im Falle von Industrie- oder Fahrzeugbatterien ist eine Erklärung über die erfolgte Einrichtung einer Rückgabemöglichkeit anzugeben.

Wo hat die Rücknahme von Altbatterien zu erfolgen?

Die eigentliche Rücknahme der Altbatterien erfolgt über den Handel, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die Erstbehandlungsanlagen für Elektrogeräte. Generell gilt, dass jeder Vertreiber verpflichtet ist, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen.

 

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