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Pflichtendelegation – Wie macht man das sinnvollerweise?

In jedem Unternehmen, in dem mehrere Mitarbeiter beschäftigt sind und in dem es eine aufgabenspezifische Organisation gibt, müssen Unternehmerpflichten auf die Führungskräfte delegiert werden.

Viele Unternehmer und Geschäftsführer tun sich mit diesem Thema schwer. Oft ist nicht wirklich klar, welche konkreten Rechtspflichten etwa mit der Leitung eines Meisterbereichs oder einer Abteilung verbunden sind. Man hat davon gehört, dass es verschiedene Gesetze und Vorschriften gibt, etwa aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz und anderen Rechtsgebieten. Aber was das nun genau bedeutet, ist nie zusammenfassend herausgearbeitet worden.

Diesem Problem versucht man bei der Pflichtendelegation dadurch zu entgehen, dass die Übertragung der Unternehmerpflichten sehr allgemein formuliert wird. So heißt es in vielen Delegationsschreiben lapidar

„… Als Leiter des Bereiches X sind Sie für die Einhaltung der einschlägigen Umwelt- und Arbeitssicherheitsvorschriften sowie anderer relevanter Vorschriften verantwortlich …..“

In anderen Bestellschreiben wird diese Formulierung um eine Auflistung verschiedener Vorschriften ergänzt, etwa dem Arbeitsschutzgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und anderen Vorschriften.

Aber was das genau bedeutet bleibt beiden Seiten, sowohl der Geschäftsleitung als auch der Person, der die Pflichten übertragen werden, unklar.

Aber wie sollen delegierte Rechtspflichten umgesetzt, eingehalten, kontrolliert und überwacht werden, wenn sie nicht konkret bekannt sind?

Den Stelleninhaber, dem die Pflichten übertragen wurden, beschleicht ein ängstliches Gefühl, wenn er anfängt darüber nachzudenken. Er hat in der Hektik des Tagesgeschäfts nicht die Zeit um in Gesetzen herumzublättern. Und wenn er es doch mal tut, steigert dies die Sorge noch mehr, weil die Gesetze oft schwer verständlich formuliert sind und die Angst wächst, dass etwa im Falle eines Unfalls Vorwürfe erhoben werden, er habe gegen wichtige Vorschriften verstoßen und werde dafür zur Verantwortung gezogen.

Wie lässt sich das Problem lösen?

Eine Möglichkeit, Licht in das Dunkel der Rechtspflichten zu bringen ist, für die einzelnen Unternehmensbereiche Rechtspflichtenkataster erstellen zu lassen. Diese Rechtspflichtenkataster enthalten die relevanten Rechtspflichten, die für den Tätigkeitsbereich des Meisters oder Abteilungsleiters wichtig sind. Sie sind in einer Sprache formuliert, die auch von Leuten verstanden werden, die keine entsprechende Ausbildung absolviert oder Seminare besucht haben. Voraussetzung für die Erstellung eines solchen Rechtspflichtenkataster ist es, dass zunächst ermittelt wird, welche Tätigkeiten in dem betrachteten Bereich ablaufen, mit welchen Stoffen umgegangen wird und welche Randbedingungen von Bedeutung sind. Dazu kann ein Besuch im Unternehmen sinnvoll sein. Alternativ und kostengünstiger können diese Details mit einem Fragebogen abgefragt werden, den der betroffene Meister oder Abteilungsleiter selbst ausfüllen kann.

Auf Basis dieser Daten können die relevanten Rechtspflichten ermittelt und in einem Rechtspflichtenkataster zusammengefasst werden.

Sinnvoll ist es, das Rechtspflichtenkataster mit einem Aktualisierungsservice zu verbinden. Damit wird gewährleistet, dass der Stelleninhaber regelmäßig über neue Vorschriften und Vorschriftenänderungen informiert wird.

Autor:
Robert Berens
Dipl.-Ing (FH)

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