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	<title>News Archive - Ahorn Rechtspflichtenservice</title>
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	<description>Ahorn Rechtspflichtenservice bietet Rechtskataster und Checklisten für die einfache Umsetzung der Rechtspflichten</description>
	<lastBuildDate>Thu, 17 Mar 2022 19:00:32 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Verpackungen – Was man zu Rücknahme und Pfand wissen sollte</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/verpackungen-was-man-zu-ruecknahme-und-pfand-wissen-sollte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Mar 2022 18:58:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahr 2018 wurden insgesamt 18,86 Millionen Tonnen Verpackungen verbraucht und fielen im Anschluss als Abfall an. Das entspricht einem Anteil von rund 4,5 % des Jahresabfallaufkommens, was zugleich die Bedeutung dieses Massenstroms beim Verbrauch an Rohstoffen widerspiegelt. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) umfassende Regelungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2018 wurden insgesamt 18,86 Millionen Tonnen Verpackungen verbraucht und fielen im Anschluss als Abfall an. Das entspricht einem Anteil von rund 4,5 % des Jahresabfallaufkommens, was zugleich die Bedeutung dieses Massenstroms beim Verbrauch an Rohstoffen widerspiegelt. <span id="more-2230"></span>Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) umfassende Regelungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Abfallbewirtschaftung erlassen. Um in den komplexen Regelungen des VerpackG die individuell gelten Verpflichtungen zu ermitteln bedarf es im ersten Schritt der genauen Definition des Begriffes Verpackungen sowie der Erklärung weiterer Im Zusammenhang stehender Begriffe.</p>
<p><strong>Definition &amp; wichtige Begriffe</strong></p>
<p>Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren. Diese Definition gilt unabhängig vom Verarbeitungsgrad der verpackten Ware, reicht also vom Rohstoff bis zum fertigen Erzeugnis. Aufgrund der vielfältigen Anforderungen sind Verpackungen eine der vielgestaltigsten Produktarten unserer Zeit. Es wird zwischen folgenden Verpackungsarten unterschieden:</p>
<ul>
<li><strong>Verkaufsverpackungen</strong>: Diese werden dem Endverbraucher typischerweise als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten. Als Verkaufsverpackungen gelten auch Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen bzw. zu unterstützen (Serviceverpackungen), den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder ihn zu unterstützen (Versandverpackungen).</li>
<li><strong>Umverpackungen</strong>: Diese enthalten eine bestimmte Anzahl von Verkaufsverpackungen und werden dem Endverbraucher zusammen mit den Verkaufseinheiten angeboten oder dienen zur Bestückung in den Verkaufsregale.</li>
<li><strong>Transportverpackungen</strong>: Diese erleichtern die Handhabung und den Transport von Waren indem direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport sind keine Transportverpackungen.</li>
<li><strong>Vertreiber</strong>: Wer Verpackungen in den Verkehr bringt gilt als Vertreiber. Hierbei wird unterschieden zwischen Herstellern, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen und Letztvertreiber, die Verpackungen an den Endverbraucher abgeben. Mit dem Begriff Hersteller sind hierbei nicht zwangsläufig die Hersteller und Vertreiber der Verpackung selbst gemeint, sondern die Hersteller und Vertreiber des verpackten Produkts. Im Falle des Imports bereits verpackter Ware richten sich die Verpflichtungen gemäß VerpackG an den Importeur.</li>
</ul>
<h6><strong>Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verpackungen </strong></h6>
<p>Verpackungen sollen so entwickelt, hergestellt und vertrieben werden, dass</p>
<ul>
<li>deren Volumen und Masse auf das Mindestmaß begrenzt werden, welches zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit und Hygiene der Ware angemessen ist;</li>
<li>ihre Wiederverwendung oder Verwertung möglich ist und Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben;</li>
<li>bei deren Beseitigung auftretende schädliche und gefährliche Stoffe und Materialien in Emissionen, Asche oder Sickerwasser auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben;</li>
<li>die Wiederverwendbarkeit und der Anteil von sekundären Rohstoffen auf ein möglichst hohes Maß gesteigert wird.</li>
</ul>
<p>In Bezug auf die Konzeptionierung von Verpackungen gibt das VerpackG Grenzwerte für Schadstoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI vor. Zur Identifizierung des Materials, aus dem eine Verpackung hergestellt ist, kann diese mit den in der Anlage 5 VerpackG festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden.</p>
<h6><strong>Von Einweg zu Mehrweg<br />
</strong></h6>
<p>Statt Einwegverpackungen sollen nach Möglichkeit vermehrt Mehrwegverpackungen verwendet werden. Besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf Einwegkunststoffverpackungen.</p>
<p>Im Zuge dessen wurde zum 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von folgenden Kunststofftragetaschen verboten: Kunststofftragetaschen mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden. Dieses Verbot bezieht sich nur auf die Verwendung als Serviceverpackung und nimmt Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern (Hemdchentüten) aus. Ein analoges Verbot gilt seit dem 03.07.2021 auch für Lebensmittelbehälter aus Styropor, deren Inhalt für den sofortigen Verzehr gedacht ist, mit Ausnahme von Getränkebehältern. Auch diese dürfen für alle anderen Zwecke weiterhin verkauft werden.</p>
<p>Ab dem 01.01.2023 müssen Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern Mehrwegalternativen zu vergleichbaren Konditionen wie bei der Einwegvariante anbieten. Es darf hierfür lediglich ein Pfand erhoben werden. Ausgenommen hiervon sind Letztvertreiber mit max. 5 Beschäftigten und max. 80 qm Verkaufsfläche. Diese müssen selbst keine Mehrwegalternative anbieten, aber vom Kunden mitgebrachte Behältnisse akzeptieren. Diese Erleichterung gilt auch für Verkaufsautomaten.</p>
<p>Für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall gilt schon seit dem 01.01.2003 eine Pflicht zur Erhebung eines Pfands in Höhe von 0,25 €. Zur Erhebung dieses Pfandes ist der Befüller oder beim Import bereits abgefüllter Getränke der Importeur verpflichtet. Bisher gab es jedoch eine Vielzahl von Ausnahmen zur Pfandpflicht für bestimmte Füllgüter. <strong>Zum 01.01.2022</strong> wurden die meisten dieser Ausnahmen gestrichen bzw. in Bezug auf Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse massiv eingegrenzt. <strong>Zum 01.01.2024</strong> werden dann auch die Ausnahmen für Milchprodukte aufgehoben. Die Pflicht zur Rücknahme von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen obliegt dem jeweiligen Vertreiber.</p>
<p>Weiterhin müssen zur Steigerung des werkstofflichen Recyclings von Kunststoffen <strong>ab dem 01.01.2025</strong> Flaschen, die hautsächlich aus PET bestehen mindestens zu 25 % aus Rezyklaten hergestellt werden. <strong>Ab dem 01.01.2030</strong> steigt dieser Pflichtanteil auf 30 %. Die Quote ist flaschenbezogen, es kann allerdings hin zu einer herstellerbezogenen Quote ausgewichen werden.</p>
<h6><strong>Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsabfällen<br />
</strong></h6>
<p>Die Verpflichtung zur Einsammlung, Rücknahme und <strong>Entsorgung von Verpackungsabfällen</strong> liegt in erster Linie bei den <strong>Herstellern und Vertreibern</strong>. Wie dies umzusetzen ist, hängt maßgeblich davon ab, bei wem die Verpackungen typischerweise als Abfall anfallen.</p>
<p>Während <strong>Verkaufsverpackungen</strong> regelmäßig vom <strong>privaten Endverbraucher</strong> entsorgt werden, bleiben <strong>Umverpackungen und Transportverpackungen</strong> typischerweise beim <strong>gewerblichen Anwender</strong>.</p>
<p>Die Verpackungsabfälle der privaten Endverbraucher unterliegen der Andienungspflicht an den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öRE). Dieser organisiert die Sammlung von Verpackungsabfällen in der Regel über eine Kombination aus Holsystemen mittels Abfalltonnen für Papier und Leichtverpackungen (gelber Sack oder Tonne) oder Bringsystemen über Wertstoffinseln und Wertstoffhöfe.</p>
<p>Neben den privaten können sich auch gewerbliche Endverbraucher den Holsystemen der öREs anschließen und gelten dann als vergleichbare Anfallstellen, solange sie mit maximal einem 1100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus auskommen.</p>
<p>Die Abfallerzeuger haben die Verpackungsabfälle einer vom übrigen Siedlungsabfall getrennten Sammlung zuzuführen.</p>
<h6><strong>Systembeteiligungspflichtige Verpackungen<br />
</strong></h6>
<p>Alle Verpackungen, die <strong>typischerweise beim privaten Endverbraucher</strong> bzw. den vergleichbaren Anfallstellen abgeholt werden, gelten als systembeteiligungspflichtig.</p>
<p>Die <strong>Inverkehrbringer</strong> solcher Verpackungen müssen sich vor dem Inverkehrbringen bei der zentralen Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister <strong>LUCID registrieren</strong> und bis spätestens 1. Juni des Folgejahres eine Mengenmitteilung über die in den Verkehr gebrachten Verpackungen übermitteln.</p>
<p>Eine Sonderregelung gibt es für Serviceverpackungen, bei denen die Pflichten in der Lieferkette zurückverlagert werden können. Zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verpackungsabfälle müssen sich Hersteller und Vertreiber an einem oder an mehreren Systemen beteiligen, welche die Abfallbewirtschaftung für sie übernimmt.</p>
<p>Ausnahmen gelten bei den sogenannten systemunverträglichen Verpackungen, wobei das Verpackungsregister entscheidet, was systemverträglich ist und was nicht. Ebenfalls ausgenommen sind Mehrwegverpackungen und Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter wie z.B. Kanister für Motoröl oder Pestizide.</p>
<h6><strong>Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht<br />
</strong></h6>
<p>Gebrauchte und restentleerte Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht müssen von den <strong>Herstellern und Vertreibern</strong> unentgeltlich zurückgenommen werden. Die Verpackungen sind in der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzunehmen.</p>
<p>Für <strong>Letztvertreiber</strong> (z.B. der Supermarkt um die Ecke) beschränkt sich die Rücknahmepflicht auf Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt. Die genaue Ausgestaltung kann allerdings zwischen den Vertragspartnern individuell angepasst werden.</p>
<p>In jedem Fall müssen die <strong>Hersteller</strong> oder in der Lieferkette <strong>nachfolgender Vertreiber</strong> von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht <strong>die Mittel für ihre Rücknahme- und Entsorgungsverpflichtungen vorhalten</strong> und <strong>Kontrollmechanismen</strong> für die Finanzverwaltung <strong>einführen</strong>. Daneben müssen die in Verkehr gebrachten sowie zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen bis zum 15. Mai des Folgejahres dokumentiert und die Dokumentation der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorgelegt werden.</p>
<p><strong>Zum 01.07.2022</strong> ändert sich die diesbezügliche Rechtslage dahingehend, dass sich ab dann <strong>alle Inverkehrbringer </strong>unabhängig von deren Systembeteiligungspflicht <strong>registrieren müssen</strong>, was dann auch die Serviceverpackungen einschließt.</p>
<h6><strong>Pflichten der Systeme<br />
</strong></h6>
<p>Die Systeme (z.B. der Grüne Punkt) haben die Mengen und die Art der Verwertung der durch die Sammlung erfassten Verpackungen in einem so genannten Mengenstromnachweis zu dokumentieren und dem Verpackungsregister zu übermitteln. Die Richtigkeit der Mengenstromnachweise muss durch einen registrierten Sachverständigen überprüft und bestätigt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>AHORN Rechtspflichtenservice GmbH<br />
Brucker Str. 24<br />
82216 Gernlinden</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verkauf und Rücknahme von Batterien</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/verkauf-und-ruecknahme-von-batterien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Dec 2021 11:04:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was genau ist eine Batterie? Batterien im Sinne des Batteriegesetzes sind Energiequellen, die aus einer oder mehreren Zellen bestehen und wiederaufladbar oder nicht wiederaufladbar sind. Ein wichtiges Merkmal von Batterien ist, dass die Speicherung und Freigabe von Strom durch die unmittelbare Umwandlung chemischer Energie erfolgt, damit fallen Kondensatoren nicht in den Geltungsbereich des BattG. Der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h6><strong>Was genau ist eine Batterie?</strong></h6>
<p>Batterien im Sinne des Batteriegesetzes sind Energiequellen, die aus einer oder mehreren Zellen bestehen und wiederaufladbar oder nicht wiederaufladbar sind. <span id="more-2195"></span>Ein wichtiges Merkmal von Batterien ist, dass die Speicherung und Freigabe von Strom durch die unmittelbare Umwandlung chemischer Energie erfolgt, damit fallen Kondensatoren nicht in den Geltungsbereich des BattG. Der im Sprachgebrauch gängige Begriff des Akkumulators findet sich im BattG nicht, diese zählen zu den wiederaufladbaren Batterien.</p>
<h6><strong>Zwischen welchen Batterietypen wird unterschieden?</strong></h6>
<p>Generell werden Batterien nach deren Verwendungszweck unterschieden.</p>
<ul>
<li><strong>Gerätebatterien</strong>: Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Typische Vertreter sind die Batterietypen, die im Einzelhandel verkauft werden, wie Knopfzellen, Mignon (AA), Baby (C), Mono (D), 9V Block sowie alle Batterien, die in Geräten verbaut sind und vom Verbraucher selbst aus diesen entnommen werden können.</li>
<li><strong>Fahrzeugbatterien</strong>: Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind, im Sprachgebrauch auch als Starterbatterie bezeichnet.</li>
<li><strong>Industriebatterien</strong>: Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind.</li>
<li>Batterien, die sich nicht eindeutig einer der Kategorie zuordnen lassen, werden wie Industriebatterien gehandhabt.</li>
</ul>
<h6><strong>Inverkehrbringung von Batterien – was ist zu beachten? </strong></h6>
<p>Wer in Deutschland Batterien auf den Markt bringt, muss sich vorher bei der Stiftung „elektro altgeräte-register“ <em>(ear)</em> mit Marke und Batterieart registrieren. Der Inverkehrbringer ist zudem für die Rücknahme und ordnungsgemäßen Entsorgung der Altbatterien verantwortlich. Handelt es sich um Gerätebatterien, muss im Rahmend es Registrierungsverfahrens die Beteiligung an einem genehmigten Eigenrücknahmesystem nachgewiesen werden. Im Falle von Industrie- oder Fahrzeugbatterien ist eine Erklärung über die erfolgte Einrichtung einer Rückgabemöglichkeit anzugeben.</p>
<h6><strong>Wo hat die Rücknahme von Altbatterien zu erfolgen?</strong></h6>
<p>Die eigentliche Rücknahme der Altbatterien erfolgt über den Handel, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die Erstbehandlungsanlagen für Elektrogeräte. Generell gilt, dass jeder Vertreiber verpflichtet ist, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>AHORN Rechtspflichtenservice GmbH<br />
Brucker Str. 24<br />
82216 Gernlinden</p>
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			</item>
		<item>
		<title>In Verkehr bringen von Elektro- und Elektronikgeräte</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/in-verkehr-bringen-von-elektro-und-elektronikgeraete/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov 2021 08:37:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ahorn-rps.de/?p=2183</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer in Deutschland Elektro-, Elektronikgeräte in Verkehr bringt, also diese auf dem deutschen Markt anbietet, hat gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eine Verpflichtung zur Registrierung bei der Stiftung „elektro altgeräte-register“ (ear). Das ear ist vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben betraut und ist neben der Registrierung auch für die Erfassung der entsorgten [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in Deutschland Elektro-, Elektronikgeräte in Verkehr bringt, also diese auf dem deutschen Markt anbietet, hat gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eine Verpflichtung zur Registrierung bei der Stiftung „elektro altgeräte-register“ (<em>ear</em>). <span id="more-2183"></span></p>
<p>Das <em>ear</em> ist vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben betraut und ist neben der Registrierung auch für die Erfassung der entsorgten Altgerätemengen und der Koordinierung der Behältergestellung für Altgeräte zuständig. Neben der Registrierung sind die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte verpflichtet die Produkte von den Verbrauchern wieder zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Darüber hinaus bestehen in Abhängigkeit vom Kundenkreis der Geräte eine Reihe weiterer Verpflichtungen:</p>
<h6><strong>Geräte für den privaten Endverbraucher</strong></h6>
<p>Wer Geräte in den Verkehr bringt, die von privaten Personen genutzt werden (b2c-Handel), ist formell für die Abholung der entsorgten Geräte verantwortlich. Dies hat an den verschiedenen Rücknahmestellen wie dem Handel und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (öRE) zu erfolgen. Die Wahrnehmung dieser Pflichten kann an Dritte übertragen werden, die Finanzierung erfolgt aber in jedem Fall durch den Inverkehrbringer. Für die Sicherstellung der Finanzierung muss hierfür im Rahmen der Registrierung eine insolvenzsichere Garantie erbracht werden. Zur Koordinierung der komplexen Sammellogistik müssen dem ear die Mengenströme in folgendem Turnus übermittelt werden:</p>
<ul>
<li><strong>monatlich</strong> <strong>bis zum 25. des Folgemonats</strong> der in Verkehr gebrachten Geräte</li>
<li><strong>jährlich</strong> <strong>bis zum 30.04. des Folgejahres</strong> die Menge der zurückgenommenen, verwerteten, beseitigten, zur Behandlung ausgeführten oder bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Geräte</li>
</ul>
<h6><strong>Geräte, die nicht für den privaten Endverbraucher bestimmt sind</strong></h6>
<p>Kann der Hersteller glaubhaft machen, dass seine Produkte ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden (b2b-Handel) gelten vereinfachte Regelungen. Aktuell existiert hierfür lediglich eine formale Pflicht zur Rücknahme, wobei deren Ausgestaltung vollständig dem Verpflichteten überlassen wird. Ab dem 01.01.2022 ändert sich allerdings die gesetzliche Anforderung derart, dass zukünftig ein plausibles Rücknahmekonzept vorzulegen ist. Einmal im Jahr bis zum 30.04. muss zudem eine Mengenmitteilung an das ear erfolgen. Hierbei sind die Mengen (Gewichte) der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Elektrogeräte sowie die der zurückgenommenen, verwerteten, beseitigten, zur Behandlung ausgeführten oder bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Geräte mitzuteilen.</p>
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<p>AHORN Rechtspflichtenservice GmbH<br />
Brucker Str. 24<br />
82216 Gernlinden</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Nutzen eines Managementsystems</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/der-nutzen-eines-managementsystems/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 2021 10:09:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Einführung eines Managementsystems begründet in Unternehmen oftmals darauf, dass ein wichtiger Kunde ein Zertifikat bzw. eine Zertifizierung verlangt. Dabei wird schnell übersehen, dass die Einführung und Umsetzung eines Managementsystems viele Chancen für das Unternehmen bieten kann. Ein wichtiger Punkt eines Managementsystems ist von jeher die Festlegung und Verfolgung von Zielen. Je nach Anwendungsbereich der [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einführung eines Managementsystems begründet in Unternehmen oftmals darauf, dass ein wichtiger Kunde ein Zertifikat bzw. eine Zertifizierung verlangt. <span id="more-1974"></span>Dabei wird schnell übersehen, dass die Einführung und Umsetzung eines Managementsystems viele Chancen für das Unternehmen bieten kann.</p>
<p>Ein wichtiger Punkt eines Managementsystems ist von jeher die Festlegung und Verfolgung von Zielen. Je nach Anwendungsbereich der Managementnorm handelt es sich hierbei um die systematische Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen (ISO 9001), von Umweltleistungen (ISO 14001), des Arbeitsschutzes (ISO 45001) oder der energiebezogenen Leistung (ISO 50001).</p>
<p>Eine vergleichsweise neue Forderung dieser Normen hingegen ist, dass die Rechtspflichten bekannt sein müssen, von welchen ein Unternehmen in Bezug auf das Managementsystems betroffen ist. Insbesondere im Arbeits- und Umweltschutz gibt es eine Vielzahl an Vorschriften und daraus resultierenden Rechtspflichten, die der Unternehmer nachweislich kennen, kontrollieren und einhalten muss.</p>
<p>Die Forderung nach diesen Kenntnissen wird in den Normen an mehreren Stellen gefordert, z.B. in der ISO 9001 in den Kapiteln 4.2, 5.1.2, 8.2.2 a) und 8.2.3.1 d) oder der ISO 14001 unter 4.2, 6.1.3 und 6.2.1.</p>
<p>Die Umsetzung dieser Forderungen in Form eines unternehmensspezifischen <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtskatasters</a> ist in der Praxis meist nicht ganz einfach. Welche Vorschrift betreffen mein Unternehmen? Was steht an relevanten Forderungen für unser Unternehmen in den Vorschriften? Wer im Unternehmen soll und vor allem kann sich – auch aus fachlicher Sicht &#8211; um ein <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtskataster</a> kümmern? Wer hat Zeit, sich damit zu beschäftigen und sich in die Thematik einzuarbeiten?</p>
<p>Demgegenüber steht, dass die Umsetzung dieser Forderungen das Unternehmen im Hinblick auf Rechtssicherheit und Compliance erheblich weiterentwickeln und auch absichern können.</p>
<p>Falls Sie in Ihrem Unternehmen keine Ressourcen haben, eine Person damit zu beauftragen, die relevanten Rechtspflichten zu ermitteln und Kontrollroutinen einzuführen, sollten Sie sich frühzeitig externe Unterstützung hinzuholen.</p>
<p>Die Firma AHORN Rechtspflichtenservice hat sich auf die Erstellung von <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtskatastern</a> spezialisiert. Diese enthalten neben den für das Unternehmen relevanten Vorschriften, die daraus resultierenden Rechtspflichten. Damit können die Rechtsbereiche Umwelt und Energie, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Datenschutz und Gefahrgut abgedeckt werden. Unsere Rechtskataster sind als Excel Tabelle aufgebaut, die man einfach ergänzen kann, um Zuständigkeiten und Routinen anzulegen.</p>
<p>Wir bieten in Ergänzung zum <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtskataster</a> auch einfache <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-und-checklisten-system/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Checklisten-Systeme</a>, die die Überwachung und Kontrolle der Pflichten im monatlichen Rhythmus einfach und schnell ermöglichen.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/der-nutzen-eines-managementsystems/">Der Nutzen eines Managementsystems</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Häufiges Problem bei Zertifizierungsaudits – das Rechtskataster</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/haeufiges-problem-bei-zertifizierungsaudits-das-rechtskataster/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 14:20:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den Tagen und Wochen vor Zertifizierungsaudits und Überwachungsaudits steigt in vielen Firmen die Nervosität. Es kommt ein Auditor oder gar ein Auditteam und stellt tagelang viele Fragen rund um das Managementsystem. Ziel für das Unternehmen ist es, nach dem Zertifizierungsaudit das angestrebte Zertifikat zu erhalten. Oft wird dies von einem wichtigen Kunden gefordert. Folglich [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/haeufiges-problem-bei-zertifizierungsaudits-das-rechtskataster/">Häufiges Problem bei Zertifizierungsaudits – das Rechtskataster</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In den Tagen und Wochen vor Zertifizierungsaudits und Überwachungsaudits steigt in vielen Firmen die Nervosität. Es kommt ein Auditor oder gar ein Auditteam und stellt tagelang viele Fragen rund um das Managementsystem. <span id="more-1956"></span>Ziel für das Unternehmen ist es, nach dem Zertifizierungsaudit das angestrebte Zertifikat zu erhalten. Oft wird dies von einem wichtigen Kunden gefordert. Folglich möchten man sich so gut vorbereiten, damit im Audit keine Fragen offenbleiben und womöglich als Abweichung dokumentiert werden.</p>
<p>Zunehmende Bedeutung bekommt in diesem Zusammenhang das <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtskataster</strong></a>. Früher wurde es nur bei Umwelt- oder Arbeitssicherheitsaudits abgefragt. Seit der letzten Normenrevision enthält aber selbst die ISO 9001 für Qualitätsmanagement an mehreren Stellen die Forderung, dass die Rechtspflichten im Zusammenhang mit den hergestellten Produkten oder erbrachten Dienstleistungen ermittelt werden und bekannt sein müssen. Bei den Normen zum Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagement sind diese Forderungen schon viele Jahre enthalten. Hier gehen die Anforderungen noch weiter. So muss im Audit nach ISO 14001 für Umweltmanagement die Einhaltung der Rechtspflichten bewertet werden. Dies setzt voraus, dass diese Rechtspflichten konkret und vollständig bekannt sind und regelmäßig kontrolliert werden. Wie man hört, wird dieses Thema seitens der Akkreditierungsstelle bei den Zertifizierungsorganisationen vermehrt hinterfragt und beanstandet, wenn der Auditbericht keine stichhaltigen Nachweise dazu ausweist. Folglich sind die Auditoren gezwungen, diesem Thema gesteigerte Beachtung zu schenken und entsprechende Nachweise im Audit einzufordern.</p>
<p>Die Firma AHORN hat sich auf die Erstellung von <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtkatastern</strong> </a>mit ausgewiesenen Rechtspflichten spezialisiert. Ein darauf aufsetzendes <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-und-checklisten-system/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Checklisten-System</strong></a> ermöglicht die einfache Kontrolle und Überwachung der Rechtspflichten und liefert die erforderlichen Nachweise. Jede Checkliste stellt hierbei ein kleines Compliance Audit dar.</p>
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		<title>Vorbereitung von ISO-Zertifizierungen nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/vorbereitung-von-iso-zertifizierungen-nach-iso-9001-iso-14001-iso-45001-und-iso-50001/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2020 08:03:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Vorbereitung von Zertifizierungsaudits ist für die Managementbeauftragten und verantwortlichen Personen oft mit der Sorge verbunden, ob das Zertifizierungsaudit für das Unternehmen erfolgreich und idealerweise ohne Abweichungen abläuft. Das Zertifikat wird in vielen Fällen benötigt, weil es von einem wichtigen Kunden gefordert wird. Ein negativer Ausgang des Audits könnte zu Problemen führen und würde unter [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/vorbereitung-von-iso-zertifizierungen-nach-iso-9001-iso-14001-iso-45001-und-iso-50001/">Vorbereitung von ISO-Zertifizierungen nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorbereitung von <strong>Zertifizierungsaudits</strong> ist für die Managementbeauftragten und verantwortlichen Personen oft mit der Sorge verbunden, ob das <strong>Zertifizierungsaudit</strong> für das Unternehmen erfolgreich und idealerweise ohne Abweichungen abläuft. <span id="more-1946"></span>Das Zertifikat wird in vielen Fällen benötigt, weil es von einem wichtigen Kunden gefordert wird. Ein negativer Ausgang des Audits könnte zu Problemen führen und würde unter Umständen einen Schatten auf die Arbeit des Managementbeauftragten in den zurückliegenden Wochen und Monaten werfen. Und dies gilt es zu vermeiden.</p>
<p>Beispielhaft werden folgende Punkte im Audit üblicherweise angefragt:</p>
<ul>
<li>Bewertung des Systems (Review-Bericht)</li>
<li>Festlegung von neuen Zielen</li>
<li>Aktuelle Umweltaspekte</li>
<li>Ermittlung von Chancen und Risiken für das Unternehmen</li>
<li>Nachweis interner Audits</li>
<li>Erfassung von Fehlern, Reklamationen mit der Festlegung, Umsetzung und Kontrolle von Korrekturmaßnahmen</li>
<li>Schulungsplan</li>
<li>Ermittlung der Kundenzufriedenheit</li>
<li>Dokumentation der Entwicklung neuer Produkte/Dienstleistungen</li>
<li>Lieferantenbewertung</li>
<li>Nachweis kontinuierlicher Verbesserungsprozess</li>
<li><a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtskataster</strong> </a>(Bindende Verpflichtungen)</li>
<li>Bewertung der Einhaltung von Verpflichtungen</li>
</ul>
<p>Während die meisten Punkte dieser Aufzählung zum Tagesgeschäft für den Managementbeauftragten zählen, sieht es beim <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtskataster</strong> </a>oft anders aus. Es bedarf guter Kenntnisse der relevanten Vorschriften und daneben viel Zeit, die zutreffenden Rechtspflichten zu ermitteln und in einem Kataster zusammenzufassen. Noch schwieriger ist der Punkt der Bewertung der Einhaltung der Rechtspflichten. Wie kann im Audit schlüssig nachgewiesen werden, dass die ermittelten Rechtspflichten hinsichtlich der Umsetzung und Einhaltung in angemessenem Umfang kontrolliert worden sind?</p>
<p>AHORN ist spezialisiert auf die Erstellung von <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtskatastern</strong></a>, die Ermittlung von betriebsrelevanten Rechtspflichten sowie die <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-und-checklisten-system/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Bereitstellung von monatlichen Checklisten</strong></a> zur einfachen Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Pflichten. Jede Checkliste ist gleichzeitig der monatliche Nachweis eines kleinen internen Compliance Audits.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/vorbereitung-von-iso-zertifizierungen-nach-iso-9001-iso-14001-iso-45001-und-iso-50001/">Vorbereitung von ISO-Zertifizierungen nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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		<title>Neue TA Luft – Was tut sich aktuell?</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/neue-ta-luft-was-tut-sich-aktuell/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2020 11:33:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ahorn-rps.de/?p=1927</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit einiger Zeit wird an einer Überarbeitung der TA Luft gearbeitet. Im Februar fand in München eine Konferenz statt, bei der über die Neuerungen verhandelt wurde. Fest steht bereits heute, dass es eine Regelung nach Nr. 3.6 geben wird, die verlangt, dass die Genehmigungsbehörde vor Erteilung der Genehmigung prüft, ob die Betriebsorganisation des Antragsstellers geeignet [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/neue-ta-luft-was-tut-sich-aktuell/">Neue TA Luft – Was tut sich aktuell?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einiger Zeit wird an einer Überarbeitung der TA Luft gearbeitet. Im Februar fand in München eine Konferenz statt, bei der über die Neuerungen verhandelt wurde.</p>
<p>Fest steht bereits heute, dass es eine Regelung nach Nr. 3.6 geben wird, die verlangt, dass die Genehmigungsbehörde <strong>vor Erteilung der Genehmigung</strong> prüft, ob die Betriebsorganisation des Antragsstellers geeignet ist, die Betreiberpflichten zu erfüllen!  <span id="more-1927"></span></p>
<h6><strong>Was bedeutet diese Forderung für den Antragsteller?</strong></h6>
<p>Der Antragsteller hat künftig bereits im Vorfeld sowohl die Aufbau- als auch die Ablaufstrukturen in seinem Unternehmen darzulegen. Teil hiervon ist eine Beschreibung, wie die <strong>Eigenüberwachung</strong> der Anlage systematisch durchgeführt und dokumentiert werden soll. Eine Forderung in dieser Art ist neu und bedeutet, dass schriftlich aufgezeigt werden muss, wie eine kontinuierliche Überwachung der Anlage hinsichtlich der Einhaltung und Umsetzung der relevanten <strong>Rechtspflichten</strong> innerbetrieblich umgesetzt wird.</p>
<h6><strong>Was hat der Anlagenbetreibe zu beachten? </strong></h6>
<p>Der Anlagenbetreiber (Antragsteller) muss sich mit zahlreichen Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzen. Zusätzlich hat er dafür zu sorgen, dass die Auflagen und Nebenbestimmungen der Anlagengenehmigung umgesetzt und eingehalten werden. Hierzu sind zunächst die konkreten <strong>Rechtspflichten</strong>, die aus den Vorschriften und der Genehmigung resultieren, herauszuarbeiten. Anschließend sollte ein Prozess zur kontinuierlichen Überwachung dieser <strong>Rechtspflichten</strong> festgelegt und beschrieben werden. Der Prozess der Überwachung sollte immer auch eine Dokumentation einschließen, um diese jederzeit nachgewiesen und belegen zu können. All das ist meist mit einem erheblichen Zeitaufwand und mit einem fachbezogenen Know-how verbunden.</p>
<h6><strong>Sie suchen Unterstützung? </strong></h6>
<p>AHORN hat ein System auf Basis von <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-und-checklisten-system/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>monatlichen Checklisten</strong></a> entwickelt, um Unternehmen von dieser Arbeit zu befreien und zeitlich zu entlasten. Monat für Monat werden auf einfache Art und Weise wechselnde Rechtspflichten abgefragt und kontrolliert. Die bearbeiteten und unterschriebenen <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-und-checklisten-system/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Checklisten</strong> </a>dienen als schriftlicher Nachweis der systematischen und regelmäßigen Überwachung der Rechtspflichten. Offene Punkte können schnell erkannt und durch die Festlegung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen behoben werden.</p>
<p>Teil des AHORN Services ist zudem jeweils zum Jahresende eine Übersicht der überwachten Auflagen und Nebenbestimmungen (Genehmigungskataster) des Anlagenbetreibers sowie ein umfassendes <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtskataster</strong></a>. Das <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtskataster</strong> </a>oder vielmehr <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtspflichtenkataster</strong> </a>beinhaltet alle Rechtspflichten aus den Gesetzen und Vorschriften, die für das Unternehmen in den Rechtsbereichen Umwelt, Energie, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz relevant sind. Optional kann das <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtskataster</strong> </a>noch um die Rechtspflichten der DS-GVO und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erweitert werden.</p>
<p>Das Genehmigungskataster sowie das <strong><a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtskataster</a></strong> können in Verbindung mit den bearbeiteten und unterschriebenen Checklisten als Nachweis der Erfüllung der Eigenüberwachungspflicht gegenüber der Überwachungsbehörde genutzt werden.</p>
<p>Auch in Zertifizierungsaudits, etwa nach ISO 14001 (Umweltmanagement) oder 45001 (Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement), kann ein detailliertes <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtkataster</strong> </a>vorgelegt und die entsprechenden Normforderungen in Bezug auf die Ermittlung und Überwachung der Rechtspflichten leicht und sicher erfüllt werden. Die oft schwierige Forderung nach einer Bewertung der Einhaltung der Rechtspflichten erhält damit eine solide Grundlage und ist leicht und nachvollziehbar zu beantworten und zu erfüllen.</p>
<p>Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Schicken Sie uns eine kurze Kontaktanfrage oder rufen Sie uns an unter 08142 – 48 77 11.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a class="avia-button avia-icon_select-yes-left-icon avia-color-theme-color avia-size-medium avia-position-left " href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="avia_iconbox_title">Erfahren Sie mehr zum Thema Checklisten-System</span></a></p>
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<p>AHORN Rechtspflichtenservice GmbH<br />
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/neue-ta-luft-was-tut-sich-aktuell/">Neue TA Luft – Was tut sich aktuell?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtskataster &#8211; Welche Unternehmen sind davon betroffen?</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-welche-unternehmen-sind-davon-betroffen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2020 10:54:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ahorn-rps.de/?p=1890</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Rechtskataster als solches wird namentlich in den Normen nicht gefordert. Was allerdings sowohl in der ISO 9001 als auch in den Normen 14001 und 45001 verlangt wird, ist die „Ermittlung der bindenden Verpflichtungen“ und das betrifft jedes Unternehmen. Wie dies zu erfolgen hat ist in den Normen nicht geregelt. Die Erstellung eines Rechtskatasters hat [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-welche-unternehmen-sind-davon-betroffen/">Rechtskataster &#8211; Welche Unternehmen sind davon betroffen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <strong>Rechtskataster</strong> als solches wird namentlich in den Normen nicht gefordert. Was allerdings sowohl in der ISO 9001 als auch in den Normen 14001 und 45001 verlangt wird, ist die <em><strong>„Ermittlung der bindenden Verpflichtungen“</strong></em> und das betrifft jedes Unternehmen. Wie dies zu erfolgen hat ist in den Normen nicht geregelt.<span id="more-1890"></span></p>
<p>Die Erstellung eines <strong>Rechtskatasters</strong> hat sich jedoch seit einigen Jahren etabliert und somit ist auch der Begriff des <strong>Rechtskatasters</strong> bekannt und verbreitet. Inhaltlich gibt es zahlreiche Varianten. Man trifft auf <strong>Rechtskataster</strong>, die lediglich eine Aufzählung von Gesetzen sind, die das Unternehmen betreffen, aber auch auf differenzierte Kataster, die neben den Gesetzen und Fundstellen auch die einzelnen Rechtspflichten enthalten. Wir von AHORN bevorzugen daher den Begriff des <strong>Rechtspflichtenkatasters</strong>, da er die Normforderung <em><strong>„der Ermittlung der bindenden Verpflichtungen“</strong></em> optimal erfüllt: Die einzelne Rechtspflicht enthält hierbei Angaben zum Gesetz, zur Fundstelle (§), zum letzten Änderungsdatum des Gesetzes und auch einen Link zum Gesetzestext. Auf diese Weise kann eine Rechtspflicht im Zweifelsfall schnell im Zusammenhang nachlesen werden.</p>
<p>Die Fragestellung, welche Unternehmen ein <strong>Rechtskataster</strong> haben sollten, lässt sich demnach einfach beantworten: Jedes Unternehmen, das eine ISO Zertifizierung nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 plant oder bereits hat. Denn jedes dieser Unternehmen ist gemäß den Normforderungen verpflichtet die <em><strong>bindenden Verpflichtungen zu ermitteln</strong></em>, idealerweise schriftlich vorweisbar.</p>
<p>Doch auch Unternehmen, die keine Zertifizierung haben, sollten selbstverständlich nachweisen können, dass sie die Gesetze und Vorschriften kennen und einhalten, von denen ihr Unternehmen betroffen ist. Ein <strong>Rechtskataster</strong> ist somit für jedes Unternehmen eine gute Investition, in Richtung Rechtssicherheit.</p>
<p>Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Rechtssicherheit im Unternehmen voraussetzt, dass die aus dem <strong>Rechtskataster</strong> oder <strong>Rechtspflichtenkataster </strong>resultierenden Rechtspflichten intern delegiert und nachweislich kontrolliert werden.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-welche-unternehmen-sind-davon-betroffen/">Rechtskataster &#8211; Welche Unternehmen sind davon betroffen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Pflichtendelegation – Wie macht man das sinnvollerweise?</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/pflichtendelegation-wie-macht-man-das-sinnvollerweise/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2019 10:44:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ahorn-rps.de/?p=1699</guid>

					<description><![CDATA[<p>In jedem Unternehmen, in dem mehrere Mitarbeiter beschäftigt sind und in dem es eine aufgabenspezifische Organisation gibt, müssen Unternehmerpflichten auf die Führungskräfte delegiert werden. Viele Unternehmer und Geschäftsführer tun sich mit diesem Thema schwer. Oft ist nicht wirklich klar, welche konkreten Rechtspflichten etwa mit der Leitung eines Meisterbereichs oder einer Abteilung verbunden sind. Man hat [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/pflichtendelegation-wie-macht-man-das-sinnvollerweise/">Pflichtendelegation – Wie macht man das sinnvollerweise?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In jedem Unternehmen, in dem mehrere Mitarbeiter beschäftigt sind und in dem es eine aufgabenspezifische Organisation gibt, müssen Unternehmerpflichten auf die Führungskräfte delegiert werden.<span id="more-1699"></span></p>
<p>Viele Unternehmer und Geschäftsführer tun sich mit diesem Thema schwer. Oft ist nicht wirklich klar, welche konkreten Rechtspflichten etwa mit der Leitung eines Meisterbereichs oder einer Abteilung verbunden sind. Man hat davon gehört, dass es verschiedene Gesetze und Vorschriften gibt, etwa aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz und anderen Rechtsgebieten. Aber was das nun genau bedeutet, ist nie zusammenfassend herausgearbeitet worden.</p>
<p>Diesem Problem versucht man bei der Pflichtendelegation dadurch zu entgehen, dass die Übertragung der Unternehmerpflichten sehr allgemein formuliert wird. So heißt es in vielen Delegationsschreiben lapidar</p>
<p><em>„… Als Leiter des Bereiches X sind Sie für die Einhaltung der einschlägigen Umwelt- und Arbeitssicherheitsvorschriften sowie anderer relevanter Vorschriften verantwortlich …..“</em></p>
<p>In anderen Bestellschreiben wird diese Formulierung um eine Auflistung verschiedener Vorschriften ergänzt, etwa dem Arbeitsschutzgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und anderen Vorschriften.</p>
<p>Aber was das genau bedeutet bleibt beiden Seiten, sowohl der Geschäftsleitung als auch der Person, der die Pflichten übertragen werden, unklar.</p>
<p>Aber wie sollen delegierte Rechtspflichten umgesetzt, eingehalten, kontrolliert und überwacht werden, wenn sie nicht konkret bekannt sind?</p>
<p>Den Stelleninhaber, dem die Pflichten übertragen wurden, beschleicht ein ängstliches Gefühl, wenn er anfängt darüber nachzudenken. Er hat in der Hektik des Tagesgeschäfts nicht die Zeit um in Gesetzen herumzublättern. Und wenn er es doch mal tut, steigert dies die Sorge noch mehr, weil die Gesetze oft schwer verständlich formuliert sind und die Angst wächst, dass etwa im Falle eines Unfalls Vorwürfe erhoben werden, er habe gegen wichtige Vorschriften verstoßen und werde dafür zur Verantwortung gezogen.</p>
<h6>Wie lässt sich das Problem lösen?</h6>
<p>Eine Möglichkeit, Licht in das Dunkel der Rechtspflichten zu bringen ist, für die einzelnen Unternehmensbereiche <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtspflichtenkataster</strong></a> erstellen zu lassen. Diese <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtspflichtenkataster</strong> </a>enthalten die <strong>relevanten Rechtspflichten</strong>, die für den Tätigkeitsbereich des Meisters oder Abteilungsleiters wichtig sind. Sie sind in einer Sprache formuliert, die auch von Leuten verstanden werden, die keine entsprechende Ausbildung absolviert oder Seminare besucht haben. Voraussetzung für die Erstellung eines solchen <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtspflichtenkataster</strong></a> ist es, dass zunächst ermittelt wird, welche Tätigkeiten in dem betrachteten Bereich ablaufen, mit welchen Stoffen umgegangen wird und welche Randbedingungen von Bedeutung sind. Dazu kann ein Besuch im Unternehmen sinnvoll sein. Alternativ und kostengünstiger können diese Details mit einem Fragebogen abgefragt werden, den der betroffene Meister oder Abteilungsleiter selbst ausfüllen kann.</p>
<p>Auf Basis dieser Daten können die relevanten Rechtspflichten ermittelt und in einem <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtspflichtenkataster</strong></a> zusammengefasst werden.</p>
<p>Sinnvoll ist es, das <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtspflichtenkataster</strong> </a>mit einem Aktualisierungsservice zu verbinden. Damit wird gewährleistet, dass der Stelleninhaber regelmäßig über neue Vorschriften und Vorschriftenänderungen informiert wird.</p>
<div class="avia-button-wrap avia-button-left avia-builder-el-2 el_after_av_hr el_before_av_button "><a class="avia-button avia-icon_select-yes-left-icon avia-color-theme-color avia-size-medium avia-position-left " href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="avia_iconbox_title">Erfahren Sie mehr zum Thema Rechtskataster</span></a></div>
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<p>Autor:<br />
Robert Berens<br />
Dipl.-Ing (FH)</p>
<p>AHORN Rechtspflichtenservice GmbH<br />
Brucker Str. 24<br />
82216 Gernlinden</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/pflichtendelegation-wie-macht-man-das-sinnvollerweise/">Pflichtendelegation – Wie macht man das sinnvollerweise?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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		<title>Bei fehlendem Rechtskataster drohen Abweichungen im Audit</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/bei-fehlendem-rechtskataster-drohen-abweichungen-im-audit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Berens]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jun 2019 13:08:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer mehr Unternehmen lassen sich nach verschiedenen Normen zertifizieren. Oft steht dahinter die Forderung eines großen und damit wichtigen Kunden, der die zukünftige Zusammenarbeit mit der Erwartung eines entsprechenden Zertifikates verknüpft. Gängige Normen sind in diesem Zusammenhang die DIN ISO 9001 Qualitätsmanagement, aber zunehmend auch die ISO 14001 Umweltmanagement und die ISO 45001 Managementsystem für [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/bei-fehlendem-rechtskataster-drohen-abweichungen-im-audit/">Bei fehlendem Rechtskataster drohen Abweichungen im Audit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr Unternehmen lassen sich nach verschiedenen Normen zertifizieren. Oft steht dahinter die Forderung eines großen und damit wichtigen Kunden, der die zukünftige Zusammenarbeit mit der Erwartung eines entsprechenden Zertifikates verknüpft.<span id="more-1685"></span></p>
<p>Gängige Normen sind in diesem Zusammenhang die DIN ISO 9001 Qualitätsmanagement, aber zunehmend auch die ISO 14001 Umweltmanagement und die ISO 45001 Managementsystem für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.</p>
<p>Um die Zertifizierung für diese Normen zu erhalten, müssen die Anforderungen der Normen im Unternehmen nachweisbar umgesetzt werden.</p>
<p>Von zunehmender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Ermittlung, Umsetzung und Einhaltung der relevanten Vorschriften geworden. Die ISO 14001 etwa spricht im Abschnitt 6.1.3 von „Bindenden Verpflichtungen“, die ermittelt, umgesetzt und überwacht werden müssen. In der ISO 9001 wird unter Abschnitt 8.2.2 gefordert, jegliche zutreffende gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu bestimmen und einzuhalten.</p>
<p>Eine erkannte Nichteinhaltung einer Vorschrift kann vom Auditor als Hauptabweichung beanstandet werden, weil ein Verstoß gegen geltende Vorschriften die Funktion des gesamten Managementsystems infrage stellt.</p>
<p>Nun ist aber das Herausarbeiten der relevanten Vorschriften, insbesondere in den Bereichen Umwelt wie auch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit einem immensen Zeitaufwand verbunden. Und erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter in den Unternehmen mit dem laufenden Tagesgeschäft mehr als ausgelastet. Manche Unternehmen lassen sich daher ein <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Rechtskataster</strong> </a>erstellen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass dieses <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Rechtskataster</strong> </a>auch die herausgearbeiteten Rechtspflichten enthält. Es sollte sich also vielmehr um ein <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Rechtspflichtenkataster</strong> </a>handeln. Denn nur damit kann das Unternehmen die Ermittlung der relevanten Rechtspflichten belegen.</p>
<p>Um die Normanforderungen sicher zu erfüllen, müssen jedoch eine Reihe von weiteren Aufgaben erledigt werden:</p>
<ul>
<li>Zuordnung der Rechtspflichten auf die betroffenen Bereiche (Delegierung)</li>
<li>Information und Unterweisung der verantwortlichen Personen zu den Rechtspflichten</li>
<li>Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der übertragenen Rechtspflichten</li>
<li>Überwachung von Änderungen und Neuerungen hinsichtlich der Gesetze und Vorschriften</li>
</ul>
<p>Immer mehr Unternehmen gehen deshalb dazu über, sich externer Hilfe zu bedienen. AHORN bietet dazu neben einem auf das Unternehmen zugeschnittenen <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Rechtspflichtenkataster</strong> </a>ein <a href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-und-checklisten-system/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Checklisten-System</strong></a> an, mit dem die Überwachungs- und Kontrollaufgaben einfach zu erledigen sind und im Audit nachgewiesen werden können. Dabei erfolgt zunächst eine Aufnahme der Gegebenheiten im Betrieb und Unternehmen und es werden alle Randbedingungen erfasst, die für die Ermittlung der Rechtspflichten von Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem, welche Anlagen und Maschinen betrieben werden und mit welchen Gefahrstoffen umgegangen wird. Anhand dieser Daten kann ermittelt werden, von welchen Gesetzen ein Unternehmen betroffen ist und welche Rechtspflichten für welche Funktion relevant sind. Aus diesen Rechtspflichten werden dann monatlich übersichtliche Checklisten für die verschiedenen Funktionsträger erstellt und diesen zugesandt. Der Aufwand für die Bearbeitung einer solche Checkliste liegt monatlich bei nur 10 bis 15 Minuten. Aus den Checklisten werden durch die Unterschriften der beteiligten Personen wertvolle Dokumente, mit denen unter anderem die Geschäftsleitung belegen kann, dass die Einhaltung der relevanten Vorschriften im Unternehmen systematisch überwacht und kontrolliert wird.</p>
<p>Damit kann die Umsetzung der Anforderungen der Normen im Audit leicht und sicher belegt und eine Abweichung im Audit auf einfache und sichere Weise ausgeschlossen werden.</p>
<div class="avia-button-wrap avia-button-left avia-builder-el-2 el_after_av_hr el_before_av_button "><a class="avia-button avia-icon_select-yes-left-icon avia-color-theme-color avia-size-medium avia-position-left " href="https://www.ahorn-rps.de/rechtskataster-und-checklisten-system/" target="_blank" rel="noopener"><span class="avia_iconbox_title">Erfahren Sie mehr zum AHORN Checklisten-System</span></a></div>
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<p>Autor:<br />
Robert Berens<br />
Dipl.-Ing (FH)</p>
<p>AHORN Rechtspflichtenservice GmbH<br />
Brucker Str. 24<br />
82216 Gernlinden</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/bei-fehlendem-rechtskataster-drohen-abweichungen-im-audit/">Bei fehlendem Rechtskataster drohen Abweichungen im Audit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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