Mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes aufgrund der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) sind neue Anforderungen an die Betreiber entsprechender Anlagen festgelegt worden. Gemäß § 31 Absatz 1 haben Betreiber von IED-Anlagen der zuständigen Behörde jährlich neben der Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung auch

„sonstige Daten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 zu überprüfen“

einzureichen.

Mit U-REX ist das ein Kinderspiel!

Neben den monatlichen Checklisten, mit denen die Genehmigungsanforderungen systematisch, nachweisbar und nachvollziehbar überwacht werden, erhält der Betreiber auch eine Jahresübersicht, aus der leicht ersichtlich ist, dass einerseits alle Nebenbestimmungen überwacht worden sind und andererseits, wann welche Nebenbestimmungen von welchem Funktionsträger im Unternehmen kontrolliert worden sind.

Der Überwachungsbehörde können damit sowohl Kopien der U-REX-Checklisten als auch die Gesamtübersicht der Überwachungstätigkeiten eingereicht werden.

AHORN

Das ist AHORN: Rechtssicherheit in nie gekannter Einfachheit!