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	<title>Ahorn Rechtspflichtenservice, Autor auf Ahorn Rechtspflichtenservice</title>
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	<description>Ahorn Rechtspflichtenservice bietet Rechtskataster und Checklisten für die einfache Umsetzung der Rechtspflichten</description>
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		<title>Rechtssicherheit in nie gekannter Einfachheit…</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/rechtssicherheit-nie-gekannter-einfachheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ahorn Rechtspflichtenservice]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Dec 2014 11:59:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Start-up-Unternehmen bietet eine neue Dienstleistung an, die den Umgang mit dem Umweltrecht und dem Arbeitssicherheitsrecht erheblich vereinfacht. Der Gründer des Unternehmens AHORN Rechtspflichtenservice GmbH Robert Berens hat rund 20 Jahre als Zertifizierungsauditor für ein großes Zertifizierungsunternehmen in Deutschland gearbeitet. In dieser Zeit hat er eine Vielzahl von Firmen unterschiedlicher Branchen und Größen kennengelernt. Allen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein Start-up-Unternehmen bietet eine neue Dienstleistung an, die den Umgang mit dem Umweltrecht und dem Arbeitssicherheitsrecht erheblich vereinfacht.</strong></p>
<p>Der Gründer des Unternehmens AHORN Rechtspflichtenservice GmbH Robert Berens hat rund 20 Jahre als Zertifizierungsauditor für ein großes Zertifizierungsunternehmen in Deutschland gearbeitet. In dieser Zeit hat er eine Vielzahl von Firmen unterschiedlicher Branchen und Größen kennengelernt. Allen Firmen gemeinsam ist, dass sie sich mit der genauen Kenntnis der konkreten Rechtspflichten schwer tun. Es gibt in der Regel niemanden, der sich mit der Materie auskennt und sich ausgiebig damit beschäftigt. In nur wenigen Firmen verfolgt jemand die Neuerungen an Vorschriften, die monatlich neu erscheinen. Das Herausarbeiten und Zuordnen von konkreten Rechtspflichten zu den einzelnen Personen und Funktionen im Unternehmen findet nicht statt, auch nicht bei Firmen, die einen oder mehrere Umweltbeauftragte oder Rechtsanwälte beschäftigen! Damit fehlt auch eine regelmäßige und systematische Kontrolle der Umsetzung dieser Rechtspflichten und Überwachung der delegierten Aufgaben und Verpflichtungen.<span id="more-341"></span></p>
<p><strong>Grund für das Problem</strong><br />
Der Grund für dieses Problem liegt einerseits an der fehlenden Kompetenz der Beschäftigten, vor allem im Umweltbereich. Aber auch im Arbeitssicherheitsbereich gibt es zahlreiche Führungskräfte, die nicht die Zeit haben, sich durch den Dschungel an Gesetzen, Vorschriften und Regeln durchzukämpfen. Dazu kommt, dass viele der Rechtsvorgaben kompliziert formuliert und nur schwer verständlich sind. Die Zeit entsprechende Seminare zu besuchen, fehlt.</p>
<p><strong>Bisherige Lösungsversuche</strong><br />
Im Bereich der Arbeitssicherheit ist in vielen (nicht in allen) Unternehmen eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt. Einige dieser Fachkräfteleisten in dieser Funktion hervorragende Arbeit und bauen eine gute Systematik zur Umsetzung der Arbeitssicherheitsvorschriften auf. In vielen Unternehmen hat diese Fachkraft aber auch nicht die nötige Zeit, sich mit dem Thema gebührend zu beschäftigen, weil die Arbeitssicherheit nur ein kleiner Teilbereich der Aufgaben ist, um die sich die Person zu kümmern hat. Andere Unternehmen haben diese Funktion extern vergeben. Es gibt einige wenige Berater, die auch hier exzellente Arbeit abliefern und ihre Kunden wirklich hervorragend betreuen. Bei den weitaus meisten Betreuungsunternehmen lässt die Besuchsfrequenz und die Qualität der Arbeit jedoch sehr zu wünsche übrig. Nicht wenige Unternehmen werden nur einmal pro Jahr im Rahmen der „Betreuung“ besucht, manche noch nicht einmal das. Was bleibt ist die Hoffnung, dass im eigenen Zuständigkeitsbereich nichts passiert. Gleichzeitig steigt die Angst, dass doch eines Tages etwas passiert, vielleicht sogar ein tödlicher Unfall und dass dann im Unternehmen wegen Verletzung der Rechtspflichten ermittelt wird. Die Geschäftsleitung, aber auch die übrigen Führungskräfte sehen sich dann mit dem Vorwurf des Organisationsverschuldens konfrontiert.</p>
<p><strong>Bahnbrechender Lösungsansatz</strong><br />
AHORN hat die Vision formuliert, das Leben der Unternehmer und Führungskräfte hinsichtlich der rechtlichen Verpflichtungen deutlich einfacher und sorgenfreier zu machen. Das Ziel war es, das wesentliche unternehmensrelevante Umweltrecht auf eine einfach zu lesende Checkliste zu bringen. Diese Checkliste trägt den Namen „U-REX“.</p>
<p><strong>Das wesentliche Umweltrecht</strong><br />
Was ist das wesentliche Umweltrecht im Unternehmen? Es gibt mehrere tausend Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften im Umweltrecht, die von der EU, dem Bund und den Ländern herausgegeben worden sind. Von wesentlicher Bedeutung für die meisten Unternehmen in Deutschland sind aber nur weniger als 30 Vorschriften. Dazu kommen noch die spezifischen Genehmigungendes Unternehmens, etwa für den Betrieb einer sogenannten BImSchG-Anlage. Für die meisten Firmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sind es sogar deutlich wenige relevante Vorschriften. Es geht darum, diese Vorschriften zu ermitteln und sicher umzusetzen. Berens spricht hier vom „kleinen Einmaleins des Umweltrechts“</p>
<p><strong>Die Eckpunkte der Checkliste U-REX</strong><br />
U-REX stellt eine Checkliste dar, auf der die konkreten Rechtspflichten für den Funktionsträger, etwa den Werkstattmeister, in einfachen Worten abgefragt werden. Beispiel dafür ist die Frage, ob die Fässer auf geeigneten Auffangwannen oder in dichten Auffangräumen stehen. Neben dieser Frage wird auf der Checkliste ein Ja oder Nein angekreuzt. Im Fußbereich der Checkliste ist Raum für eventuelle Korrekturmaßnahmen, etwa dem Hinweis die Beschaffung einer fehlenden Auffangwanne zu veranlassen. Dann wird die Checkliste von Ausfüller unterschrieben und an den nächsten Vorgesetzten zur Information weitergereicht. Dieser nimmt den Inhalt zur Kenntnis, unterschreibt ebenfalls und reicht die Liste seinem Vorgesetzten weiter, bis sie schließlich bei der Geschäftsleitung ankommt. Auch die Geschäftsleitung unterschreibt die Liste bevor sie schließlich abgelegt wird, etwa vom Umweltbeauftragten. Bei der Erstellung der Formulierungen wird großen Wert darauf gelegt, dass auch umweltrechtlich nicht vorgebildete Personen die Fragen beantworten können. Die U-REX Checkliste erscheint monatlich neu und enthält jeweils ca. 6 bis 7 Abfragen zu den relevanten Rechtspflichten für den angesprochenen Funktionsträger. Die Bearbeitungszeit für eine solche Liste beträgt damit nur etwa 5 Minuten pro Monat. Damit wird der Umstand berücksichtigt, dass alle Betroffenen wenig Zeit für Nebenaufgaben bleiben.</p>
<p><strong>Nutzen von U-REX</strong><br />
Diese einfache Checkliste bietet eine erstaunliche Fülle von Vorteilen für die Unternehmen und seine Mitarbeiter:</p>
<ol>
<li>Die wesentlichen Rechtspflichten werden für die verschiedenen Funktionen im Unternehmen herausgefiltert und in eine verständliche Sprache übersetzt.</li>
<li>Das Unternehmen kann nachweisen und belegen, dass alle wesentlichen Umweltrechtspflichten im Unternehmen bekannt sind und konkret bis in die operative Ebene delegiert sind.</li>
<li> In allen umweltrelevanten Bereichen des Unternehmens werden monatlich ein Teil der Rechtsvorschriften hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung nachweislich kontrolliert.</li>
<li>Die Geschäftsleitung und die Führungs-kräfte können auf einfachste Weise belegen, dass sie die Umsetzung der delegierten Unternehmerpflichten monatlich und systematisch überwachen und kontrollieren.</li>
<li>Neuerungen und Änderungen der Vorschriften fließen automatisch in die monatlich neu herausgegebenen Checklisten ein.</li>
<li>Das mühselige Lesen von Gesetzen entfällt.</li>
<li>Nachweisbare Umsetzung des unternehmensspezifischen Umweltrechts erfolgt mit minimalem Zeitaufwand.</li>
<li>Nebenbei wird der Nachweis der Normforderung aus der ISO 14001 hinsichtlich der Ermittlung, Kontrolle und Überwachung der Rechtsvorschriften nachweislich und in hervorragender Weise erfüllt.</li>
</ol>
<p><strong>A-REX für den Bereich Arbeitssicherheit</strong><br />
Inzwischen wurde dem Kundenwunsch entsprochen und die Dienstleistung auch auf den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erweitert. Diese Checkliste trägt den Namen A-REX</p>
<p><strong>Fazit: </strong><strong>Neuer Meilenstein in der Umsetzung und Bewältigung von Unternehmerpflichten.</strong></p>
<p>Es deutet alles darauf hin, dass es der AHORN Rechtspflichtenservice GmbH gelungen ist seine Vision „Rechtssicherheit in nie gekannter Einfachheit“ für die Bereiche Umweltschutz und Arbeitssicherheit umzusetzen. Inzwischen liegen erste Aufträge für beide Bereiche vor und die Kunden zeigen sich begeistert. Interessenten können sich über <a title="Ahorn Rechtspflichtenservice GmbH" href="http://www.ahorn-rps.de">www.ahorn-rps.de</a> spezifische Muster für ihr Unternehmen anfordern.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>ISO 14001 – Das alte Problem mit der Ermittlung und Überwachung der Rechtspflichten endlich gelöst!</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/iso-14001-das-alte-problem-mit-der-ermittlung-und-ueberwachung-der-rechtspflichten-endlich-geloest/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ahorn Rechtspflichtenservice]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Dec 2014 11:31:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eines der größten Probleme bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen, ob gemäß ISO 14001 oder EMAS, bestand in der Vergangenheit in der Ermittlung der relevanten Rechtsvorschriften. Die Firma AHORN Rechtspflichtenservice GmbH hat dieses Problem mit dem bahnbrechenden Dienstleistungspaket U-REX auf geniale Art gelöst. Dabei handelt es sich um eine Checkliste, die in einfachen Worten die jeweils [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eines der größten Probleme bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen, ob gemäß ISO 14001 oder EMAS, bestand in der Vergangenheit in der Ermittlung der relevanten Rechtsvorschriften. Die Firma AHORN Rechtspflichtenservice GmbH hat dieses Problem mit dem bahnbrechenden Dienstleistungspaket U-REX auf geniale Art gelöst. Dabei handelt es sich um eine Checkliste, die in einfachen Worten die jeweils relevanten Rechtspflichten enthält. Die Checkliste erscheint jeden Monat neu. Sie spricht die verantwortlichen Funktionen bis hinunter zur operativen Ebene an und enthält jeweils nur ca. 6 verschiedene Rechtspflichten. Sie kann damit in wenigen Minuten pro Monat abgearbeitet werden.<span id="more-334"></span></p>
<p><strong>Probleme bisher</strong><br />
Jeder, der sich jemals daran gemacht hat, ein Umweltmanagementsystem einzuführen  oder ein bestehendes QM-System nach ISO 9001 um die Anforderungen der ISO 14001 zu erweitern, ist früher oder später auf die Normforderung 4.3.2 gestoßen. Hier wird die Einführung, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer Systematik gefordert, mit der Rechtspflichten ermittelt und allen Betroffenen zugänglich gemacht werden müssen. Aus 4.5.1 der Norm ergibt sich, dass die Umsetzung der Rechtspflichten überwacht werden muss. In 4.5.3 schließlich wird die Bewertung der Einhaltung der Rechtsvorschriften gefordert. Wären diese Forderungen seitens der Umweltauditoren und –gutachter bisher konsequent eingefordert worden, hätten nur sehr wenige Unternehmen ein entsprechen-des Zertifikat erhalten.</p>
<p><strong>Ursachen der Probleme</strong><br />
Es gibt gleiche mehrere Ursachen für diese Probleme. Zum einen gibt es mehrere tausend Umweltgesetze und –vorschriften aus EU, Bund und Ländern. Diese Vorgaben sind nicht einfach zu lesen, zu verstehen und zu interpretieren. Um dies zu tun bedarf es im Allgemeinen einer spezifischen akademischen Ausbildung. Solche Personen sind in den meisten Firmen nicht verfügbar. Neben diesen fachlichen Voraussetzungen beansprucht das ständige Lesen der Vorschriften sehr viel Zeit. Diese Zeit hat in den Firmen niemand. Im Übrigen haben auch viele QM-Berater nicht das über die Kenntnis der Norminhalte hinaus gehende nötige Fachwissen, diese Aufgabe sicher und zuverlässig zu bewältigen.</p>
<p><strong>Folgen der Probleme</strong><br />
Als Folge daraus werden die Rechtspflichten gar nicht oder nur sehr allgemein ermittelt. Es wird eine Liste der gefundenen Genehmigungen und eine Auflistung von Gesetzen und Vorschriften erstellt, die oft vom Grundgesetz bis zur Straßenverkehrsordnung reicht und dem Auditor vorgelegt. Die meisten Auditoren haben in der Vergangenheit diese Dokumente dann in ihre Liste der Nachweise aufgenommen und den Punkt als erledigt abgehakt. So ist über Jahre so etwas wie ein „Stand der Technik“ zu diesem Thema entstanden. Der eigentliche Nutzen, den das Umweltmanagementsystem dem Unternehmen, seinen Führungskräften und Mitarbeitern aber bringen sollte, nämlich Rechtssicherheit im Umweltrecht zu erlangen, blieb unerreicht und in weiter Ferne. Das Risiko des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens und der damit verbundenen Haftung blieb den Führungskräften über alle Ebenen, besonders in der Geschäftsführung, erhalten.</p>
<p><strong>Die Lösung des Problems: U-REX</strong><br />
Der Gründer der AHORN Rechtspflichtenservice GmbH war 19 Jahre als Zertifizierungsauditor für ein großes deutsches Zertifizierungsunternehmen unterwegs und wollte sich mit der unbefriedigenden Situation nicht zufrieden geben. Zwei Jahre lang hat er an der Vision gebastelt, das für die Unternehmen relevante Umweltrecht auf eine einfache Checkliste zu bringen. Mit dem Dienstleitungspaket U-REX, dass seit Ende 2014 angeboten, verkauft und umgesetzt wird, ist diese Vision umgesetzt worden. Hinter U-REX verbringt sich eine einfach zu lesende Checkliste, die der angesprochenen Person bzw. Funktion ca. 6 bis 7 konkrete Rechtspflichten aus den relevanten Umweltvorschriften aufgelistet werden. Die Bearbeitungszeit für die Checkliste beträgt für die angesprochene Person ca. 5 Minuten. Dabei werden die Rechtspflichten jeweils mit ja oder nein beantwortet. Wenn ein nein angekreuzt wird, besteht im Fußbereich des Formulars die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zu Lösung des Problems festzulegen. Anschließend wird die Checkliste unterschrieben und den nächsten Vorgesetzten weitergeleitet. Dieser nimmt den Inhalt zur Kenntnis, unterschreibt ebenfalls und reicht die Liste seinem Vorgesetzten weiter, bis sie schließlich bei der Geschäftsleitung ankommt. Auch die Geschäftsleitung unterschreibt die Liste bevor sie schließlich abgelegt wird, etwa vom Umweltbeauftragten. Zusätzlich erhalten die Kunden ein Rechtskataster, in dem für alle Funktionen die relevanten Gesetze und Paragraphen kompakt zusammengefasst sind.</p>
<p><strong>Nutzen von U-REX</strong><br />
Diese einfache Checkliste bietet eine erstaunliche Fülle von Vorteilen für die Unternehmen und seine Mitarbeiter:</p>
<ol>
<li>Die wesentlichen Rechtspflichten werden entsprechend der Normforderung für die verschiedenen Funktionen im Unternehmen herausgefiltert und in eine verständliche Sprache übersetzt.</li>
<li>Das Unternehmen kann nachweisen und belegen, dass alle wesentlichen Umweltrechtspflichten im Unternehmen bekannt sind und konkret bis in die operative Ebene delegiert sind.</li>
<li>In allen umweltrelevanten Bereichen des Unternehmens werden monatlich ein Teil der Rechtsvorschriften hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung nachweislich kontrolliert. Jede der ausgefüllten Listen stellt somit einen Compliance-Nachweis dar</li>
<li>Die Geschäftsleitung und die Führungskräfte können auf einfachste Weise belegen, dass sie die Umsetzung der delegierten Unternehmerpflichten monatlich und systematisch überwachen und kontrollieren.</li>
<li>Neuerungen und Änderungen der Vorschriften fließen automatisch in die monatlich neu herausgegebenen Checklisten ein.</li>
<li>Das mühselige Lesen von Gesetzen entfällt.</li>
<li>Nachweisbare Umsetzung des unternehmensspezifischen Umweltrechts erfolgt mit minimalem Zeitaufwand.</li>
<li>Alle Normforderungen hinsichtlich Ermittlung, Kontrolle und Überwachung der Rechtsvorschriften werden quasi nebenbei nachweislich und in hervorragender Weise erfüllt.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>A-REX für den Bereich Arbeitssicherheit</strong><br />
Inzwischen wurde dem Kundenwunsch entsprochen und die Dienstleistung auch auf den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erweitert. Diese Checkliste trägt den Namen A-REX und erfüllt die analogen Normforderungen der BS OHSAS 18001 rund um die Thematik Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Neuer Meilenstein in der Umsetzung und Bewältigung von Normforderungen Es deutet alles darauf hin, dass es der AHORN Rechtspflichtenservice GmbH gelungen ist seine Vision „Rechtssicherheit in nie gekannter Einfachheit“ für die Bereiche Umweltschutz und Arbeitssicherheit umzusetzen. Damit wird nun auch endlich dem Anspruch genüge getan, dass mit einem Umwelt-, aber auch Arbeitssicherheitsmanagementsystem die Rechtssicherheit für alle Betroffenen verbessert wird. Inzwischen liegen erste Aufträge für beide Bereiche vor und die Kunden zeigen sich begeistert. Interessenten können sich über www.ahorn-rps.de spezifische Muster für ihr Unternehmen anfordern.</p>
<p><em>Robert Berens, Geschäftsführender Gesellschafter der</em><br />
<em>AHORN Rechtspflichtenservice GmbH</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nichtanwendung der KAS 25 in Bayern</title>
		<link>https://www.ahorn-rps.de/nichtanwendung-der-kas-25-bayern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ahorn Rechtspflichtenservice]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Dec 2014 11:26:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie jetzt bekannt wurde wird die KAS 25 „Leitfaden -Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ in Bayern nicht angewandt. Es hat sich herausgestellt, dass die dort angegebenen Einstufungen derart streng waren, dass selbst eine Reihe von Wertstoffhöfen den Regeln der Störfall-Verordnung hätten unterworfen werden müssen. Bereits im Februar 2013 gab es dazu eine [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/nichtanwendung-der-kas-25-bayern/">Nichtanwendung der KAS 25 in Bayern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie jetzt bekannt wurde wird die KAS 25 „Leitfaden -Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ in Bayern nicht angewandt.</p>
<p>Es hat sich herausgestellt, dass die dort angegebenen Einstufungen derart streng waren, dass selbst eine Reihe von Wertstoffhöfen den Regeln der Störfall-Verordnung hätten unterworfen werden müssen. Bereits im Februar 2013 gab es dazu eine interne Mitteilung des Bayerischen Umweltministeriums, in der die Aussetzung des Vollzugs verkündet wurde ((E-Mail des StMUG vom 11.02.2013, Az: 75d-U8702.3-2012/13-4).</p>
<p>Dies befreit die Betriebe der Entsorgungswirtschaft vor erheblichen Aufwendungen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ahorn-rps.de/nichtanwendung-der-kas-25-bayern/">Nichtanwendung der KAS 25 in Bayern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ahorn-rps.de">Ahorn Rechtspflichtenservice</a>.</p>
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